auslandprogramme weltweit

Durch die Teilnahme am Au Pair Programm erlangst du nicht automatisch das Recht darauf, dass Kindergeld weiterhin zu erhalten. Die Voraussetzung für die Weiterzahlung des Kindergeldes ist vielmehr der Besuch eines Sprachkurses von mindestens 10 Stunden/Woche.

Ob ein so intensiver Sprachkurs für dich zeitlich und auch finanziell möglich und sinnvoll ist, musst du abwägen. Du solltest vor Ort mit deiner Gastfamilie und der örtlichen Sprachschule sprechen, um zu klären, ob du genug Zeit hast, um auf die 10 Stunden zu kommen und ob es sich finanziell für dich lohnt.

In Australien kannst du aufgrund der Bestimmungen des Working Holiday Visums höchstens vier Monate lang einen Sprachkurs besuchen, in Neuseeland 6 Monate.

Nach deiner erfolgreichen Platzierung in einer Gastfamilie senden wir dir eine Bescheinigung über deinen Au Pair Aufenthalt zu, die du an die Familienkasse senden kannst. Mit dieser Bescheinigung kannst du die Weiterzahlung des Kindergeldes beantragen. Häufig braucht die Familienkasse zusätzlich eine Bescheinigung der Sprachschule. Darum kannst du dich dann vor Ort kümmern.

Verbindliche Information zur Zahlung des Kindergeldes erhältst du von der Familienkasse.

Wir helfen dir gerne weiter

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Mo- Do 10:00-17:00 Uhr
Fr. 10:00-15:00 Uhr

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Au Pair in Deutschland: 0221-92130-43/-48
Au Pair ins Ausland: 0221-92130-44
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