EU-Bürger, die länger als 3 Monate in Norwegen bleiben, benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung für Norwegen. Darum kümmern sich noch vor der Einreise die norwegische Gastfamilie und die Betreuer vor Ort.
Nach Einreise musst dich beim „Folkeregister“ registrieren, um so in die Sozialversicherung aufgenommen zu werden. Zusätzlich musst du dich nach deiner Ankunft beim lokalen Polizeibüro anmelden, um so deine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Diese wird dir dann per Post zu deiner Gastfamilie geschickt. Du wirst dabei durch deine norwegische Gastfamilie und die Partneragentur vor Ort unterstützt.
Eigentlich reicht zur Einreise der Personalausweis, aber da ihn viele norwegische Behörden, wie z.B. Banken, nicht anerkennen, empfiehlt es sich, für einen längeren Aufenthalt mit dem Reisepass einzureisen. Dann kannst du problemlos auch ein Konto eröffnen und die Steuerangelegenheiten regeln (Au Pairs bezahlen eine Einkommenssteuer von 15-20 % an den norwegischen Staat und sind dadurch automatisch sozialversichert).