Steht der Auslandsaufenthalt kurz bevor, stellt sich den Programmteilnehmer/innen wie auch den Eltern die Frage, ob das Kindergeld während dieser Zeit weiterbezogen werden kann. Da sich dieses bei den verschiedenen Programmen jedoch unterscheidet, geben wir dir im Folgenden ein paar Informationen, wie es sich mit dem Kindergeldbezug bei der Teilnahme an den einzelnen Programmen verhält.
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Entscheidung, ob das Kindergeld während des Auslandsaufenthaltes weitergezahlt wird, von dem zuständigen Sachbearbeiter abhängig ist. Allerdings gibt es gewisse Richtlinien, nach denen man sich richten kann, um weiter Kindergeld gezahlt zu bekommen. Dabei gilt der Grundsatz: Für Kinder zwischen 18 und 25 Jahren, die sich in einer Berufsausbildung befinden, wird Kindergeld gezahlt. Zudem wird Kindergeld generell weitergezahlt, wenn es sich um eine Übergangsphase zwischen zwei Stationen der Ausbildung (z.B. Schule und Studium) handelt, die maximal vier Monate dauert und als Überbrückung angesehen wird.
Du solltest demnach darlegen können, dass du während deines Aufenthaltes Fähigkeiten und Kenntnisse erlangst, die wichtig für deine angestrebte Berufsqualifikation sind. Wenn du also durch deinen Auslandsaufenthalt nachweisen kannst, dass du beispielsweise Sprachkenntnisse erlangst, die dich für dein zukünftiges Studium oder deinen Beruf qualifizieren oder dein Praktikum als Voraussetzung für dein zukünftiges Studium geltend gemacht werden kann, hast du gute Chancen weiter Kindergeld gezahlt zu bekommen.
Au Pair
Die Voraussetzung für die Weiterzahlung des Kindergeldes während deiner Zeit als Au Pair ist der Besuch eines Sprachkurses. Während der Au Pair- Aufenthalt an sich leider nicht als Berufsausbildung bei der Kindergeldkasse gewertet werden kann, kannst du stattdessen einen Sprachkurs als Qualifikation für dein zukünftiges Studium oder Beruf angeben. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn es sich um einen durchschnittlich mindestens zehn Wochenstunden umfassenden theoretisch-systematischen Sprachunterricht handelt (Quelle: Steuerfinder.com, Oktober 2017).
In Europa und den USA wird häufig eine Sprachschule besucht, allerdings oft nicht im Umfang von 10 Wochenstunden. In Australien und Neuseeland wird selten ein Sprachkurs besucht, weil die Preise für einen Sprachkurs oft den Satz des Kindergeldes sogar übersteigen. In Australien kannst du aufgrund der Bestimmungen des Working Holiday Visums höchstens vier Monate lang einen Sprachkurs besuchen, in Neuseeland 6 Monate. Weitere Schwierigkeiten die sich dabei ergeben, wenn du als Au Pair einen Sprachkurs absolvieren möchtest können zum einen darin liegen, dass in deiner Nähe gar keine Sprachkurse die deinem Level entsprechen angeboten werden sowie zum anderen, dass sich ein 10-stündiger Sprachkurs nicht mit deinen Au Pair-Arbeitszeiten vereinen lässt. Vielleicht könntest du aber mit deiner Sprachschule in diesem Fall absprechen, dass du zusätzliche Leistungen (wie Referate, Tagebucheinträge o.ä.) vorweist, die zu diesen zehn Stunden gezählt werden können.
Eine Bescheinigung für die Familienkasse über deinen Au Pair Aufenthalt erhältst du von uns nach erfolgreicher Platzierung. Mit dieser Bescheinigung kannst du die Weiterzahlung des Kindergeldes beantragen. In vielen Fällen fragen die Ämter noch nach einem Schreiben der Sprachschule, indem sie den Besuch des Sprachkurses und die Stundenanzahl bestätigen. Dieses lässt du dir vor Ort von der Sprachschule ausfüllen und kannst es der Familienkasse nachreichen.
Praktikum
Wenn du dein Praktikum innerhalb der oben beschriebenen Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsschritten absolvierst, hast du generell gute Chancen auf Kindergeld. Allerdings solltest du auch hier vorher deinen zuständigen Sachbearbeiter kontaktieren, denn ob du das Kindergeld außerhalb dieser Übergangsphase während deines Auslandsaufenthalts weitergezahlt bekommst, hängt vor allem davon ob, weshalb du ein Praktikum machst. Benötigst du den Aufenthalt zum Beispiel als Sozialpraktikum oder Pflichtpraktikum fürs Studium oder hast vor, Sprachen zu studieren, hast du eventuell Chancen, das Kindergeld weiter gezahlt zu bekommen.
Wenn der Aufenthalt länger sein soll, muss er gut begründet werden. Kann er z.B. als Praktikum für ein Studium/eine Ausbildung angerechnet werden oder erwirbt man wichtige Sprachkenntnisse, die auf den späteren Berufs-/ Studienwunsch vorbereiten, hat man Chancen auf Weiterzahlung des Kindergeldes.
Bei vergüteten Auslandspraktika erhältst du tendenziell kein Kindergeld. Ob das Kindergeld bei unbezahlten Auslandsaufenthalten gezahlt wird, entscheidet letztendlich dein für dich zuständiger Sachbearbeiter bei der Kindergeldkasse.
Freiwilligenarbeit
Wie bei den Praktika gibt es auch bei Freiwilligenarbeit keine einheitliche Regelung für die Kindergeldzahlung. Freiwilligenarbeit kann demnach, ähnlich wie ein Praktikum, für den Erwerb von Fähigkeiten und Kenntnissen, die relevant für dein zukünftiges Studium oder deine Berufslaufbahn sind, ausgelegt werden.
Du kannst somit einerseits Freiwilligenprojekte als Erwerb von sozialen Fähigkeiten, die relevant für dein kommende Studium oder deinen angehenden Beruf sind, angeben, oder Freiwilligenprojekte, bei denen der Erwerb einer neuen Sprache zentraler Studieninhalt ist. Dafür solltest du am besten noch vor Ort die erworbenen Zertifikate oder die Bestätigung der abgeleisteten Stunden einfordern.
Bedenke bitte, dass Freiwilligenarbeit nicht mit einem FSJ gleichzusetzen ist und daher auch von der Kindergeldkasse anders eingestuft wird.
Work and Travel
Nimmst du am Work&Travel Programm teil, hast du in der Regel keinen Anspruch auf Weiterzahlung des Kindergeldes, da du beim Jobben Geld verdienst. Wenn du allerdings zum Beispiel zusätzlich einen Sprachkurs besuchst oder dich in einer Universität einschreibst, o.ä. hast du eventuell auch hier Anspruch auf Kindergeld!
In jedem Fall solltest du dich vor deinem Auslandsaufenthalt bei deiner zuständigen Familienkasse informieren, wie es in deinem Fall aussieht. Wie bereits angesprochen, hängt es oft wirklich von der richtigen Auslegung deines Auslandsaufenthaltes für deine zukünftige Berufslaufbahn sowie der individuellen Entscheidung deines Sachbearbeiters ab. Verstehe diese Informationen also als Tipps statt als Garantie für eine Kindergeldzahlung. Es ist also wichtig, dass du dich rechtzeitig vor dem Auslandsaufenthalt mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung setzt!
Mehr Informationen zu den jeweiligen Voraussetzungen für die verschiedenen Programme findest du hier:
https://www.steuertipps.de/kinder-familie-ehe/themen/kindergeld-trotz-au-pair-aufenthalt (Stand Oktober 2017)
Wie ist es bei dir? Wurde dein Antrag auf Weiterzahlung des Kindergeldes für die Dauer deines Auslandaufenthalts genehmigt? Schreib uns gerne deine Erfahrungen in die Kommentare!
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