Nach der Schule erst einmal für eine Zeit ins Ausland zu gehen ist heute fast schon Standard. Die Einen verschlägt es zum Work & Traveln nach Australien, die Anderen gehen als Au Pair nach Amerika und wieder andere leisten Freiwilligenarbeit in Asien, Afrika oder Lateinamerika.


Zwar sind die meisten, die nach der Schule ins Ausland gehen bereits volljährig, doch es gibt auch viele, die die Schule  bereits mit 17 abgeschlossen haben und auf ihr Auslandsabenteuer nicht verzichten wollen, bevor sie ein Studium oder eine Ausbildung beginnen. An dieser Stelle fragen sich reiselustige Minderjährige natürlich, was man dabei so beachten muss – darf ich überhaupt an Auslandsprogrammen teilnehmen, wenn ich noch minderjährig bin? Was mus sich beim Flug beachten? Kann ich ohne Probleme zusammen mit anderen weggehen und etwas im Land unternehmen?
In diesem Blogartikel werden wir die häufigsten Fragen zum Thema Auslandsaufenthalt als Minderjährige/r  klären und zeigen, dass es auch für Minderjährige viele Möglichkeiten gibt, nach der Schule ins Ausland zu gehen.

Programme für Minderjährige
Am Anfang muss natürlich geklärt werden, welche Programme überhaupt für Reiseinteressierte unter 18 zugänglich sind. Während es bei den Au Pair-Programmen und den Work & Travel-Programmen so ist, dass die Teilnehmer/innen volljährig sein müssen (beispielsweise aus Jugendschutzgründen, da die Jobs beim Work & Travel in der Regel in Bars und Pubs sind), sind viele Freiwilligenprogramme, Sprachreisen und Praktika abhängig von den Zielländern auch für Minderjährige möglich. Die Arbeit in den Projekten oder den Praktikumsstellen unterscheidet sich dabei auch überhaupt nicht von denen der Volljährigen, sodass die Unterschiede hauptsächlich in dem Bewerbungsverfahren  und der Beachtung der Jugendschutzregelungen vor Ort liegen.

Bewerbungsverfahren
Während die über 18-jährigen ihren Freiwilligenarbeits- oder Praktikumsvertrag selbst unterschreiben dürfen, muss dieser bei den Minderjährigen von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Außerdem wird zum Reisen bzw. für den Flug eine sogenannte Reisevollmacht benötigt, welche von den Eltern unterschrieben werden muss. Diese kann ganz einfach aus dem Internet – beispielsweise von der Seite des Auswärtigen Amts- heruntergeladen und ausgedruckt werden. Zudem werden zumeist Kopien der Personalausweise der Eltern benötigt und idealerweise auch die Personalien und Kontaktdaten der Eltern bei den Partnern vor Ort und den Koordinatoren der Projekte hinterlassen.
Auch bei der Beantragung des Visums –sofern für das jeweilige Programm eines benötigt wird- ist nur mit einer Vollmacht eines Sorgeberechtigten möglich. Zudem müssen für die Beantragung eines Visums für Minderjährige Kopien der Lichtbildausweise der Einverständnisgeber mit eingereicht werden. Dadurch gestaltet sich der Prozess der Antragsstellung ggf. etwas komplizierter als für volljährige Bewerber/innen und muss bei der zeitlichen Planung der Organisation mit eingerechnet werden. Weitere Informationen zu dem Thema Reisen als Minderjährige befinden sich auch auf der Seite des Auswärtigen Amts.

Schwierigkeiten für Minderjährige
Gibt es trotzdem Nachteile für Minderjährige im Ausland? Ganz klar: Grade zum ersten Mal alleine verreisen ist nicht einfach. Auf die Reisenden kommen Hürden zu, wie alleine einen oft langen Flug bewältigen, im Hostel einchecken und sich in einer neuen Umgebung in einer fremden Sprache zurechtfinden. Diese Schwierigkeiten kommen allerdings auch auf die volljährigen Reisenden zu, die oft auch nur ein paar Monate älter sind. Zudem haben die Teilnehmer/innen Ansprechpartner vor Ort, an die sie sich jederzeit wenden können und werden von den Partnern vor Ort bei allen Schritten unterstützt.
Der einzige wirkliche Nachteil, den Minderjährige im Ausland haben können ist,  –genau wie in Deutschland auch- wenn es um Bar- und Clubaufenthalte und dem Kauf und Konsum von Alkohol geht. Hierbei gilt es, die Jugendschutzregelungen des jeweiligen Landes zu berücksichtigen, das heißt, welche Rechte hat man als Minderjährige/r, was darf man hinsichtlich abendlichen Aktivitäten (Clubs, Alkohol,…) und was nicht. So kann es schon mal vorkommen, dass Minderjährigen der Eintritt in einen Club nicht gewährt wird oder dieses nur mit einer Einverständniserklärung der Eltern möglich ist. Es empfiehlt sich also zumindest sicherheitshalber eine von den Eltern unterschriebene Einverständniserklärung dabeizuhaben. Sollte dieses trotzdem nicht klappen, kann man sich natürlich sagen, dass Feiern gehen nicht im Fokus des Auslandsaufenthaltes steht und während der anstrengenden und aufregenden Projektarbeit oft auch gar keine Zeit dazu bleibt ;)

Es lässt sich somit sagen, dass ein Auslandsaufenthalt für Minderjährige genauso möglich ist wie für die oft nur ein paar Monate oder Wochen ältere Freunde und auch nicht weniger sinnvoll und lehrreich. Als Minderjährige könnt ihr genauso an der Projektarbeit teilnehmen wie alle anderen auch und erhaltet dabei weder Einschränkungen noch eine Sonderbehandlung. Zwar kann es bezüglich abendlichen Freizeitaktivitäten wie Feiern gehen oder Pub-Besuchen zu Einschränkungen kommen, diese würde es allerdings auch in Deutschland geben, wenn man mit unter 18 zu studieren beginnt. An dieser Stelle kommt noch hinzu, dass Feiern gehen zum Beginn des Studiums meist auch noch viel häufiger auf der Tagesordnung steht als während einer Freiwilligenarbeit oder eines Praktikums.

Gründe, auch als Minderjährige/r ins Ausland zu gehen
Die positiven Effekte, die ein Auslandsaufenthalt auf die Teilnehmer/innen hat erfahrungsgemäß bei Minderjährigen und Volljährigen die gleichen: Die meisten werden während ihres Auslandsaufenthalt selbstbewusster, eigenständiger und offener. Sie lernen Menschen aus der ganzen Welt kennen, lernen Teamfähigkeit und Solidarität, verbessern ihr Englisch –und lernen sogar noch eine weitere Sprache. Ein Auslandsaufenthalt, egal ob Freiwilligenarbeit, Praktikum oder Sprachreise, dient somit der Persönlichkeitsentwicklung und auch der Orientierung. So erhälst du während ihres Auslandsaufenthaltes oft neue Inspirationen bezüglich deiner beruflichen Zukunft oder deines Studiums, welche du anders nicht gefunden hättest!

Trotz aller (guten) Gründe, die an sich für einen Auslandsaufenthalt sprechen, ist es natürlich besonders wichtig, euch vorher über die Jugendschutzregelungen- und Gesetze des Landes zu informieren und auch mit euren Eltern darüber zu sprechen, was ihr als Minderjährige im Ausland eventuell beachten solltet.
Wenn ihr all diese Punkte beachtet, steht einem Auslandsabenteuer auch unter 18-jährige nichts mehr im Weg! :)

 

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