Es gibt keine einheitliche Kindergeldregelung beim Auslandspraktikum, aber für bezahlte Arbeit wird üblicherweise kein Kindergeld bezahlt.
Ob das Kindergeld für die unbezahlten Praktika gezahlt wird, entscheidet dein für dich zuständiger Sachbearbeiter bei der Familienkasse.
Dies hängt vor allem davon ob, ob dein Praktikum einen Zusammenhang zu deinem sonstigen Lebenslauf hat. Brauchst du es zum Beispiel als Sozialpraktikum fürs Studium oder hast vor, Sprachen zu studieren, sind deine Chancen, dass das Kindergeld weiter gezahlt wird, nicht schlecht.