Es gibt keine einheitliche Regelung. Ob das Kindergeld gezahlt wird, entscheidet dein für dich zuständiger Sachbearbeiter bei der Kindergeldkasse. Die Weiterzahlung kann u.a. vom Zweck des Aufenthaltes abhängig sein.
Allerdings haben Work & Travel TeilnehmerInnen zumeist geringe Chancen auf das Kindergeld, da sie vor Ort Geld verdienen und oft keinen Sprachkurs belegen. Letzterer ist jedoch oft eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt des Kindergeldes. Eine genaue Auskunft gibt dir deine Familienkasse.