Besondere Abkommen zwischen Neuseeland und Deutschland erlauben es jungen Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, jederzeit ein Working Holiday Visum für Neuseeland zu erhalten. Mit diesem Visum kannst du bis zu 12 Monate jobben und reisen und bis zu 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber in Neuseeland tätig sein.
Interessenten mit nicht-deutscher Staatsangehörigkeit sollten sich vorab bei uns informieren, ob Abkommen über Working Holiday Visa zwischen ihrem Heimatland und Neuseeland bestehen.
Voraussetzungen für ein Working Holiday Visum für Neuseeland
Allgemeine Anforderungen:
- Im Zeitpunkt der Antragstellung muss du zwischen 18 und 30 Jahren als sein.
- Du darfst noch nie zuvor das Working Holiday Visum für Neuseeland in Anspruch genommen haben (nur unter bestimmten Ausnahmen wie z.B. 3-monatige Beschäftigung auf einer Farm).
- Die Aufenthaltsdauer darf maximal 12 Monaten betragen.
- Du muss die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines der teilnehmenden Länder haben.
- Dein Reisepass muss im Zeitpunkt der Visabeantragung noch mindestens 6 Monate gültig sein.
- Dein polizeiliches Führungszeugnis muss einwandfrei sein.
- Die Antragstellung muss außerhalb von Neuseeland erfolgen (in deinem Fall in Deutschland).
Finanzielle Anforderungen
- Bei der Beantragung des Working Holiday Visums für Neuseeland musst du einen Nachweis, über ausreichende finanzielle Mittel erbringen. Derzeit wird ein Nachweis von 4200 NZ Dollar (ca. 2600 Euro) verlangt. Der Nachweis kann durch eine Kopie deines aktuellen Kontostands erfolgen.
- Darüber hinaus muss du ein Rückflug- bzw. ein Weiterreiseticket oder einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zum Erwerb des Rückflugtickets, nachweisen.
Kosten
Die Kosten für die Beantragung des Visums (Visumgebühren) belaufen sich auf rund 210 NZ$
Da sich die Voraussetzungen und Details zu den einzelnen Visa kurzfristig ändern, kann aus diesem Grund keine Gewähr für die Aktualität und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden. Das MultiKultur Team empfiehlt daher, die Website der jeweiligen Botschaft mit den aktuellen Visumsbestimmungen zu prüfen.