Wichtig: Dieses Programm wurde bis auf weiteres eingestellt.
Aufgrund der weltweiten Pandemie und damit verbundenen Unsicherheiten und Reiseeinschränkungen haben wir uns dazu entschlossen, die Vermittlung von Work and Travel Programmen, Freiwilligenaufenthalten und Praktika vorerst einzustellen.
Aus der heutigen Sicht können wir dir keine zuverlässige Einschätzung geben, ab wann wir diese Programme wieder uneingeschränkt anbieten werden können.
Wir freuen uns, dir Au Pair Aufenthalte im Ausland weiterhin anbieten zu können und auf diesem Weg jungen Menschen Auslandserfahrungen zu ermöglichen.
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Um als Work and Travel Maker in Australien tätig werden zu können, benötigst du ein Working Holiday Visum. Mit diesem Visum darfst du bis zu 12 Monaten in Australien leben, arbeiten und reisen und bis zu 6 Monate beim gleichen Arbeitgeber in Australien tätig sein. Wir unterstützen dich selbstverständlich bei der Beantragung des Visums. Nach Erhalt deiner Bewerbung senden wir dir ausführliche Informationen zum Visum sowie einen Leitfaden zu, mit dem dir die Beantragung leicht gemacht wird.
Besondere Abkommen zwischen Australien und Deutschland erlauben es jungen Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit, jederzeit ein Working Holiday Visum für Australien zu beantragen. Interessenten mit anderer Staatsangehörigkeit sollten sich vorab informieren, ob Abkommen über Working Holiday Visa zwischen ihrem Heimatland und Australien bestehen.
Farmstay
Wenn du nur bis zu 8 Wochen an dem Farmstay Programm teilnehmen möchtest, kannst du mit einem Touristenvisum nach Australien einreisen und benötigst keine Arbeitserlaubnis. In diesem Fall darfst du aber keine anderen Jobs annehmen.
Möchtest du länger in Australien reisen und jobben, ist die Beantragung des Working Holiday Visums notwendig.
Voraussetzungen für ein Working Holiday Visum für Australien
Allgemeine Anforderungen
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung musst du zwischen 18 und 30 Jahren alt sein
- Du darfst noch nie zuvor das Working Holiday Visum für Australien (417) in Anspruch genommen haben (nur unter bestimmten Ausnahmen wie z.B. 3-monatige Beschäftigung auf einer Farm).
- Die Aufenthaltsdauer darf maximal 12 Monate betragen
- Du musst die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines der Länder mit einem Abkommen besitzen
- Dein Reisepass muss zum Zeitpunkt der Visabeantragung noch mindestens 6 Monate gültig sein
- Dein polizeiliches Führungszeugnis sollte keine Eintragungen aufweisen
- Die Antragstellung muss außerhalb von Australien erfolgen (in deinem Fall in Deutschland)
Gesundheitliche Anforderungen
- Dein allgemeiner gesundheitlicher Zustand muss dir eine Reise nach Australien erlauben. Du solltest außerdem keine ansteckenden Krankheiten haben!
- In seltenen Fällen verlangt das "Department of Immigration and Border Protection" eine ärztliche Untersuchung die von einem bestimmten Arzt in Berlin oder Frankfurt (für rund 300-400 Euro) durchgeführt werden muss. Für diese Kosten musst du selbst aufkommen!
Finanzielle Anforderungen
- Das Visum kostet derzeit AU$485
- Bei der Beantragung des Working Holiday Visums für Australien musst du einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel erbringen. Derzeit wird ein Nachweis von 5.000 Australische Dollar verlangt. Der Nachweis kann durch eine Kopie deines aktuellen Kontostands mit Bankstempel erfolgen.
- Darüber hinaus musst du ein Rückflug- bzw. ein Weiterreiseticket besitzen oder einen Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel zum Erwerb des Rückflugtickets erbringen
Interessenten mit anderer Staatsangehörigkeit sollten sich vorab bei uns informieren, ob Abkommen über Working Holiday Visa zwischen ihrem Heimatland und Australien bestehen. Leider besteht kein Workig Holiday Abkommen zwischen Australien und der Schweiz. Österreichische Staatsbürger können nun auch das Working Holiday Visum beantragen. Allerdings benötigen wir die Visumsbestätigung bevor wir mit der Platzierung beginnen können, da nur eine limitierte Anzahl an Visa jährlich vergeben wird.
Da sich die Voraussetzungen und Details zu den einzelnen Visa kurzfristig ändern, kann aus diesem Grund keine Gewähr für die Aktualität und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden. Das MultiKultur Team empfiehlt daher, die Website der jeweiligen Botschaft mit den aktuellen Visumsbestimmungen zu prüfen.