Wichtig: Dieses Programm wurde bis auf weiteres eingestellt.
Aufgrund der weltweiten Pandemie und damit verbundenen Unsicherheiten und Reiseeinschränkungen haben wir uns dazu entschlossen, die Vermittlung von Work and Travel Programmen, Freiwilligenaufenthalten und Praktika vorerst einzustellen.
Aus der heutigen Sicht können wir dir keine zuverlässige Einschätzung geben, ab wann wir diese Programme wieder uneingeschränkt anbieten werden können.
Wir freuen uns, dir Au Pair Aufenthalte im Ausland weiterhin anbieten zu können und auf diesem Weg jungen Menschen Auslandserfahrungen zu ermöglichen.
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Es gibt keine einheitliche Regelung. Ob das Kindergeld gezahlt wird, entscheidet dein für dich zuständiger Sachbearbeiter bei der Kindergeldkasse. Die Weiterzahlung kann u.a. vom Zweck des Aufenthaltes abhängig sein.
Allerdings haben Work & Travel TeilnehmerInnen zumeist geringe Chancen auf das Kindergeld, da sie vor Ort Geld verdienen und oft keinen Sprachkurs belegen. Letzterer ist jedoch oft eine wichtige Voraussetzung für den Erhalt des Kindergeldes. Eine genaue Auskunft gibt dir deine Familienkasse.