Wichtig: Dieses Programm wurde bis auf weiteres eingestellt.
Aufgrund der weltweiten Pandemie und damit verbundenen Unsicherheiten und Reiseeinschränkungen haben wir uns dazu entschlossen, die Vermittlung von Work and Travel Programmen, Freiwilligenaufenthalten und Praktika vorerst einzustellen.
Aus der heutigen Sicht können wir dir keine zuverlässige Einschätzung geben, ab wann wir diese Programme wieder uneingeschränkt anbieten werden können.
Wir freuen uns, dir Au Pair Aufenthalte im Ausland weiterhin anbieten zu können und auf diesem Weg jungen Menschen Auslandserfahrungen zu ermöglichen.
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Es gibt keine einheitliche Kindergeldregelung beim Auslandspraktikum, aber für bezahlte Arbeit wird üblicherweise kein Kindergeld bezahlt.
Ob das Kindergeld für die unbezahlten Praktika gezahlt wird, entscheidet dein für dich zuständiger Sachbearbeiter bei der Familienkasse.
Dies hängt vor allem davon ob, ob dein Praktikum einen Zusammenhang zu deinem sonstigen Lebenslauf hat. Brauchst du es zum Beispiel als Sozialpraktikum fürs Studium oder hast vor, Sprachen zu studieren, sind deine Chancen, dass das Kindergeld weiter gezahlt wird, nicht schlecht.