Es gibt keine einheitliche Regelung bei Freiwilligenarbeit. Ob das Kindergeld gezahlt wird, entscheidet letztendlich dein für dich zuständiger Sachbearbeiter bei der Kindergeldkasse. Daher ist es wichtig, dass du dich rechtzeitig vor dem Auslandsaufenthalt mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung setzt.
Es gibt durchaus gewisse Richtlinien, nach denen man sich richten kann, um in der Regel weiter Kindergeld gezahlt zu bekommen. Dabei gilt der Grundsatz: Für Kinder zwischen 18 und 25 Jahren, die sich in einer Berufsausbildung befinden, wird Kindergeld gezahlt. Zudem wird das Kindergeld weitergezahlt, wenn es sich um eine Übergangsphase zwischen 2 Stationen der Ausbildung (z.B. Schule und Studium) handelt, die maximal 4 Monate dauert und als sinnvolle Überbrückung angesehen wird.
Ob du Kindergeld auch weiterhin beziehen kannst, hängt vor allem davon ob, weshalb du einen Freiwilligenaufenthalt machst. Brauchst du ihn zum Beispiel als Sozialpraktikum fürs Studium oder hast vor, Sprachen zu studieren, dann hast du evtl. Chancen, das Kindergeld weiter gezahlt zu bekommen.
Wenn der Aufenthalt länger sein soll, muss er gut begründet werden. Kann er z.B. als Praktikum für ein Studium angerechnet werden oder erwirbt man wichtige Sprachkenntnisse, die auf den späteren Berufs-/ Studienwunsch vorbereiten, hat man Chancen, das Kindergeld weiterhin zu bekommen. Du solltest demnach darlegen können, dass du während deines Aufenthaltes Fähigkeiten und Kenntnisse erlangst, die wichtig für deine angestrebte Berufsqualifikation sind. In der Regel ist es jedoch schwierig, dass Kindergeld weiter ausgezahlt zu bekommen und wie bereits dargestellt, oft von dem jeweiligen Sachbearbeiter abhängig.
Einen ausführlichen Artikel dazu findest du auch auf unserem Blog