Das Au Pair- Verhältnis ist kein Arbeitsverhältnis in herkömmlichem Sinne, sondern ein Verhältnis auf Gegenseitigkeit. Au Pairs unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht.
Die einzelnen Au Pair Bestimmungen in Deutschland sind von der Bundesagentur für Arbeit geregelt. Diese wurden maßgeblich durch das Europäische Abkommen über die Au Pair Beschäftigung geprägt.
Welche Voraussetzungen muss eine Au Pair Gastfamilie erfüllen?
Als Gastfamilie gelten verheiratete oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Paare sowie Alleinerziehende, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.
Laut Beschäftigungsverordnung BeschV §12 kann eine Au Pair Vermittlung grundsätzlich nur in eine Familie erfolgen, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird. Davon ist auszugehen, wenn ein Gastelternteil die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Staats oder der Schweiz besitzt und aus einem deutschsprachigen Landesteil stammt.
Die Zustimmung kann auch erfolgen, wenn in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen wird und das Au Pair nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt.
Die Gastfamilie darf nicht mit dem Au Pair verwandt sein.
Die gleichzeitige Beschäftigung von zwei Au Pairs kann zugelassen werden, wenn vier oder mehr Kinder im gemeinsamen Haushalt leben.
Welche Voraussetzungen muss ein Au Pair erfüllen?
Die Altersgrenze bei Au Pairs beträgt 27 Jahre (das Visum muss vor dem 27. Lebensjahres beantragt werden). Bei Beginn des Au Pair Aufenthalts müssen Au Pairs mind. 18 Jahre alt sein. (Ausnahme EU-/EWR- Länder mind. 17 Jahre).
Au Pairs müssen über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Es wird mind. das Level A1 verlangt.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Voraussetzungen akzeptieren wir nur Au Pairs, die nachweisen können, dass sie Erfahrungen in der Betreuung von Kindern bereits gesammelt haben und eine umfangreiche schriftliche Bewerbung einreichen.
In welchem Umfang kann ein Au Pair der Gastfamilie helfen?
Wie ein Familienmitglied auf Zeit hilft ein Au Pair der Gastfamilie bei der Kinderbetreuung und bei leichten Hausarbeiten. Die Mithilfe beträgt 30 Std./Woche, max. 6 Stunden täglich, einschließlich Babysitting. Wird die Zeitdauer aus besonderem Anlass überschritten, so bedarf dies einer vorherigen Absprache und muss zeitlich ausgeglichen werden.
Dauer des Au Pair- Aufenthaltes
Die Dauer des Au Pair- Verhältnisses beträgt mindestens sechs Monate und maximal ein Jahr. Eine erneute Zulassung als Au Pair (nach 12 Monaten) ist gesetzlich nicht mehr möglich.
Im Sommer sind auch 2-3 monatige Au Pair-Beschäftigungen möglich (nur Au Pairs aus den EU Ländern).
Unterbringung eines Au Pairs
Gastfamilien stellen Au Pairs ein eigenes, beheizbares, möbliertes und verschließbares Zimmer (von mind. 8qm) im Haus, bzw. in der Wohnung der Gastfamilie.
Taschengeld
Au Pairs bekommen ein Taschengeld in Höhe von 280,00 Euro/Monat. Bitte beachten Sie, dass das Taschengeld keine Vergütung einer Leistung ist, sondern ein Taschengeld, das während des gesamten Aufenthalts eines Au Pairs bei einer Gastfamilie bezahlt werden muss. Eine Kürzung des Taschengeldes ist nicht gestattet. Im Falle einer Krankheit erfolgt die Taschengeldfortzahlung bis zum Auslaufen des Vertrages, jedoch längstens 6 Wochen.
Urlaub/Freizeit
Einem Au Pair stehen im Jahr 4 Wochen bezahlter Urlaub zu, bei kürzeren Aufenthalten: 2 Tage/Monat. Dabei gelten Sonntage nicht als Urlaubstage.
Pro Woche erhalten Au Pairs 1,5 zusammenhängende freie Tage, die mind. einmal im Monat auf ein Wochenende fallen. Die gesetzlichen Feiertage sind grundsätzlich frei oder sie werden mit Freizeit ausgeglichen.
Sprachkurs
Au Pairs haben das Recht, einen Sprachkurs zu besuchen. Die Gastfamilie gewährt dem Au Pair die dafür erforderliche Freizeit und beteiligt sich an den tatsächlich anfallenden Sprachkurskosten mit mindestens 840 Euro pro Jahr. Bleibt das Au Pair kürzer als 12 Monate bei der Gastfamilie, kann der Zuschuss um 70 Euro pro Monat gekürzt werden. Der Sprachkurszuschuss kann auch monatlich in Höhe von mindestens 70 Euro gezahlt werden.
Die Fahrkosten zur nächstgelegenen geeigneten Sprachschule übernimmt die Gastfamilie.
Au Pair- Versicherungsschutz
Au Pairs unterliegen nicht der Sozialversicherungspflicht und eine Betriebsnummer muss nicht beantragt werden. Die Gastfamilien sind jedoch dazu verpflichtet die Kosten für eine Kranken-, Haftpflicht- und Unfallversicherung des Au Pairs zu tragen, die auch die Kosten für eine mögliche Schwangerschaft und Geburt deckt.
Sollte in Deutschland eine amtsärztliche Untersuchung nötig sein, trägt die Gastfamilie die entstehenden Kosten.
Hier finden Sie weitere Informationen für Gastfamilien: