auslandprogramme weltweit

Für eine Vermittlung innerhalb Europas ist die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes Voraussetzung. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist nicht ausreichend.

Für eine Vermittlung in die USA können sich nach Rücksprache auch BewerberInnen anderer Nationalitäten bewerben.

Am Au Pair-Programm Australien und Neuseeland können auch Bewerber, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind teilnehmen, wenn zwischen ihrem Heimatland und Australien/Neuseeland ein Abkommen über das Working Holiday Visa besteht. 

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Mo- Do 10:00-17:00 Uhr
Fr. 10:00-15:00 Uhr

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Au Pair in Deutschland: 0221-92130-43/-48
Au Pair ins Ausland: 0221-92130-44
Mo/Mi/Do: 10:00-17:00 Uhr
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