Für eine Vermittlung innerhalb Europas ist die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes Voraussetzung. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist nicht ausreichend.
Für eine Vermittlung in die USA können sich nach Rücksprache auch BewerberInnen anderer Nationalitäten bewerben.
Am Au Pair-Programm Australien und Neuseeland können auch Bewerber, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind teilnehmen, wenn zwischen ihrem Heimatland und Australien/Neuseeland ein Abkommen über das Working Holiday Visa besteht.