Au Pairs aus den meisten EU-Mitgliedsstaaten benötigen lediglich einen Personalausweis oder Reisepass für die Einreise nach Schweden. Die Papiere müssen bis Ende des Aufenthalts gültig sein.
Falls du nicht die Deutsche Staatsangehörigkeit hast, frag einfach bei uns nach, ob ein Aufenthalt als Au Pair in Schweden möglich ist.
Um als Au Pair in Schweden arbeiten zu dürfen, benötigst du eine Arbeitserlaubnis. Die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Antrag sehen vor, dass du…
- einen gültigen Reisepass besitzt.
- Zwischen 18 und 30 Jahre alt bist
- Interesse an der schwedischen Kultur und Sprache hast und diese auch erlernen möchtest
- Einen Registrierungsnachweis von einer Sprachschule in Schweden hast.
- Ein Einladungsschreiben von deiner schwedischen Gastfamilie vorlegen kannst.
Die Arbeitserlaubnis kann für ein Maximum von 12 Monaten ausgestellt werden. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Unserer Partneragentur unterstützt dich in diesem Prozess und wird dir nach einer erfolgreichen Vermittlung weitere Informationen zum Antrag der Arbeitserlaubnis zuschicken.