Um als Au Pair in Neuseeland tätig zu sein, benötigst du ein Working Holiday Visum, welches dir erlaubt, dich bis zu 12 Monate in Neuseeland aufzuhalten.
Um das “Working Holiday Visum" in Anspruch nehmen zu können musst du:
- am Tag der Beantragung zwischen 18 und 30 Jahren (einschließlich) alt sein
- einen deutschen Reisepass besitzen, der noch mindestens 15 Monate nach deiner geplanten Einreise nach Neuseeland gültig ist
- (Interessenten mit anderer Staatsangehörigkeit können sich bei uns informieren, ob ein Abkommen über das Working Holiday Visum zwischen ihrem Heimatland und Neuseeland besteht)
- bei Einreise ein Rückflugticket nachweisen können bzw. ausreichende Geldmittel für einen Rückflug vorweisen können (z.B. mit einem Kontoauszug von einem in deinem Namen eröffneten Konto bei einer deutschen oder neuseeländischen Bank)
- bei Einreise NZ$ 4200,- (ca. € 2850,-) für Lebenshaltungskosten nachweisen können. Der Nachweis ist z.B. durch einen Kontoauszug von einem in deinem Namen eröffneten Konto bei einer deutschen oder neuseeländischen Bank zu erbringen.
- ein makelloses Führungszeugnis vorweisen können
- eine Krankenversicherung für die gesamte Dauer des Aufenthaltes abschließen
- eine Kreditkarte (Visa oder Mastercard) zur Zahlung der Visumsgebühr besitzen
Außerdem darfst du das Visum noch nie zuvor beantragt haben.
In seltenen Fällen verlangt die "Immigration New Zealand" für den Erhalt der Visumsbestätigung eine ärztliche Untersuchung die von einem bestimmten Arzt in Berlin oder Frankfurt (für rund 300-400 Euro) durchgeführt werden muss. Die Kosten dafür musst du eigenständig tragen.
Sobald wir eine passende Gastfamilie für dich gefunden haben, schicken wir dir eine genaue "Anleitung" zur Online-Beantragung des Visums zu. Du wirst das Visum dann eigenständig beantragen und bezahlen. Bei Fragen stehen wir dir aber natürlich jederzeit zur Verfügung.