Das Au Pair Verhältnis ist kein Arbeitsverhältnis im herkömmlichen Sinne, sondern ein Verhältnis auf Gegenseitigkeit. Au Pairs sind nicht sozialversicherungspflichtig.
Die Au Pair Bestimmungen in Deutschland sind von der Bundesagentur für Arbeit geregelt. Sie wurden maßgeblich vom Europäischen Abkommen über die Au Pair Beschäftigung geprägt.
Voraussetzungen für das Au Pair
- Du bist zwischen 18 und 27 Jahren alt (das 27. Lebensjahr darf noch nicht vollendet sein, wenn du den Antrag auf das Au Pair Visum stellst). Wenn du aus einem EU-/EWR- Land kommst, kannst du ab 17 Jahre am Programm teilnehmen.
- Du hast keine eigenen Kinder.
- Du verfügst über Grundkenntnisse der deutschen Sprache (mind. Level A1 des Europäischen Referenzrahmens). Je besser du bereits Deutsch sprichst und verstehst, um so leichter fällt dir die Eingewöhnung in die Gastfamilie.
- Du hast einen guten gesundheitlichen Zustand, der dir die Arbeit mit Kindern erlaubt.
- Du verfügst über möglichst umfangreiche Erfahrungen in der Kinderbetreuung.
- Du verfügst über Erfahrungen und etwas Geschick in hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
- Du bist bereit, dich auf die neue Situation in der Gastfamilie einzustellen und dich anzupassen.
Voraussetzungen für die Gastfamilie
- Als Gastfamilie gelten verheiratete oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Paare sowie Alleinerziehende, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.
- Die Au Pair Aufnahme kann nur in Familien erfolgen, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird und ein Erwachsener die deutsche Staatsangehörigkeit, bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR Landes oder der Schweiz hat.
- Die Gastfamilie darf nicht mit dem Au Pair verwandt sein.
- Die Gastfamilie integriert das Au Pair in die Familie.
Umfang der Mithilfe eines Au Pairs
Als Au Pair hilfst du der Gastfamilie bei der Kinderbetreuung und bei leichten Hausarbeiten. Die Mithilfe beträgt 30 Std./Woche, einschließlich Babysitting.
Dauer des Au Pair Aufenthaltes
Die Dauer des Au Pair Verhältnisses beträgt mind. 6 Monate und max. 1 Jahr. Eine erneute Zulassung als Au Pair ist nicht mehr möglich. Dies gilt nicht für Au Pairs aus den alten EU Ländern. Die meisten Gastfamilien bevorzugen ein Au Pair für 12 Monate.
Unterkunft des Au Pairs
Die Gastfamilie stellt dir ein eigenes, beheizbares, möbliertes und verschließbares Zimmer (von mindestens 8qm) im Haus bzw. in der Wohnung der Gastfamilie zur Verfügung. Du wirst die Möglichkeit haben, die Gemeinschaftsräume der Gastfamilie mitzubenutzen.
Taschengeld
Für deine Mithilfe bekommst du ein Taschengeld in Höhe von 280, 00 Euro/Monat (NEU: gilt für Verträge ab dem 01.10.2020). Die Gastfamilie wird dir dabei helfen, ein eigenes Bankkonto einzurichten. Eine von der Gastfamilie zu verantwortende geringere "Arbeitszeit" erlaubt keine Kürzung des Taschengeldes. Im Falle einer Krankheit wird dein Taschengeld bis zum Auslaufen des Vertrages, jedoch längstens 6 Wochen weitergezahlt.
Urlaub/Freizeit
Als Au Pair stehen dir im Jahr 4 Wochen bezahlter Urlaub zu, bei kürzeren Aufenthalten: 2 Tage/Monat. Sonntage gelten nicht als Urlaubstage.
Pro Woche erhältst du 1,5 zusammenhängende freie Tage, die mind. einmal im Monat auf ein Wochenende fallen. Die gesetzlichen Feiertage sind grundsätzlich frei oder werden mit Freizeit ausgeglichen.
Deutschkurs
Du hast das Recht einen Sprachkurs zu besuchen. Die Gastfamilie räumt dir die nötige Freizeit ein (die meisten Au Pairs besuchen 2x in der Woche eine Sprachschule) und beteiligt sich mit mindestens 70 Euro/Monat (mindestens 840 Euro/Jahr) an den tatsächlichen Sprachkurskosten.
Ein Sprachkurs von ca. 6 Unterrichtsstunden/Woche kostet für 3 Monate ca. 200-400 Euro. Die Fahrtkosten zu der nächstgelegenen geeigneten Sprachschule übernimmt die Gastfamilie.
Darüberhinaus fördert die Gastfamilie deine Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen.
Versicherungen
Die Gastfamilie trägt die Kosten für eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung des Au Pairs, die auch die möglichen Kosten für eine Schwangerschaft und Geburt deckt.
Sollte in Deutschland eine amtsärztliche Untersuchung nötig sein, trägt die Gastfamilie die entstehenden Kosten.
Wichtig! Lass dich vor deiner Ausreise nach Deutschland gründlich von einem Arzt untersuchen, damit du sicher bist, dass du keine Krankheiten nach Deutschland mitbringst.
Krankheiten, die vor dem Beginn des Au Pair Aufenthaltes entstanden sind, werden nicht von der deutschen Krankenversicherung getragen, auch keine Kontrolluntersuchungen in Deutschland!