Wir unterstützen dich bei allen erforderlichen Formalitäten und Behördengängen.
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Wenn du aus einem EU-Land kommst, brauchst du lediglich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, um als Au Pair nach Deutschland reisen zu können.
Wenn du aus einem der neuen EU-Länder kommst, musst du zusätzlich nach der Einreise eine Arbeitserlaubnis und eine Freizügigkeitsbescheinigung beantragen. -
Kommst du aus einem der EFTA Länder, brauchst du einen gültigen Reisepass. Du kannst zwar ohne ein Visum nach Deutschland einreisen, aber du musst sofort nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis als Au Pair beantragen.
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Ein Au Pair- Visum benötigst du, wenn du aus einem anderen Staat (Drittland) kommst.
Das Visum kannst du bei der deutschen Botschaft in deinem Heimatland beantragen. Du benötigst dazu einen gültigen Reisepass, einen Einladungsbrief und einen Au Pair- Vertrag. Diesen erhältst du von uns.
Die Wartezeit auf das Visum kann bis zu drei Monate betragen, daher solltest du dich möglichst früh bewerben!
Nachdem du das Au Pair- Visum beantragt hast, wird die deutsche Botschaft die Unterlagen an die zuständigen Behörden in Deutschland schicken. Hier muss die Agentur für Arbeit dem Visumsantrag zustimmen.
Das Au Pair Visum wird in der Regel für 12 Monate erteilt. Falls du nur ein vorläufiges Visum für drei Monate erhältst, wird deine Gastfamilie mit dir zusammen nach deiner Einreise das Visum verlängern lassen.