Au Pair - Freiwilligenarbeit -  Work and Travel

Au Pair in EnglandAu Pair in USAAu Pair in AustralienAu Pair in Deutschland

8. Wird das Kindergeld während meines Aufenthaltes weiter gezahlt?

Die Voraussetzung für die Weiterzahlung des Kindergeldes ist der Besuch eines Sprachkurses von 10 Stunden/Woche.
In Europa und den USA ist dies üblich, in Australien und Neuseeland wird selten ein Sprachkurs besucht.

In Australien und Neuseeland kannst du aufgrund der Bestimmungen des Working Holiday Visums höchstens vier Monate lang einen Sprachkurs besuchen.

Eine Bescheinigung für die Familienkasse über deinen Au Pair Aufenthalt erhältst du von uns nach erfolgreicher Platzierung. Mit dieser Bescheinigung kannst du die Weiterzahlung des Kindergeldes beantragen.
In vielen Fällen fragen die Ämter noch nach einem Schreiben der Sprachschule. Darum müsstest du dich dann vor Ort kümmern.

Teilweise ist es für ein Au Pair zeitlich sehr schwierig, einen Kurs von 10 Wochenstunden zu besuchen. Dann solltest du vorab mit der Schule sprechen und sie bitten, die Vor- und Nachbereitung (Hausaufgaben ect.) dazuzurechnen. Sehr häufig willigen die Sprachschulen dazu ein.

Nähere Informationen zum Kindergeld erhältst du auch nach deiner Platzierung im Rahmen des schriftlichen Infopaketes.