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3. Gibt es eine Mindest- bzw. Maximaldauer für einen Work & Travel Aufenthalt? |
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In Australien und Neuseeland kannst du selbst entscheiden, ob dein Work & Travel Aufenthalt zwei, vier oder auch 12 Monate dauern soll. Dort gibt es keinen Mindestaufenthalt, allerdings lohnt sich ein solcher Aufenthalt natürlich erst für einen längeren Zeitraum. Zudem wird das Working Holiday Visum nur einmal im Leben ausgestellt. Der Work & Travel Aufenthalt in Australien und Neuseeland läuft im Allgemeinen über ein Jahr. Er kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen (mind. dreimonatige Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb) auch um ein weiteres Jahr verlängert werden. Genaue Informationen hierzu erhältst du nach deiner Bewerbung von uns. Bei einem Work & Travel Aufenthalt in Europa gibt es bestimmte Mindestaufenthalte (Irland: mind. 6 Wochen, Spanien: mind.3 Monate bzw. im Sommer mind. 2 Monate), eine Maximaldauer existiert hierbei nicht.
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