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Gegenleistungen - Au pair Familienservice Drucken

Welche Leistungen erhält das Au pair von der Gastfamilie?

  • Familienanschluss.
  • ein eigenes beheizbares ausreichend möbliertes Zimmer (verschließbare Tür, Fenster mit Tageslicht, Mindestgröße 8 qm) im Haus, in der Wohnung oder im Wohnhaus der Familie. Die Mitbenutzung von ausreichend sanitären Einrichtungen der Gastfamilie muss gewährleistet sein.
  • kostenlose Verpflegung
  • ein monatliches Taschengeld von mind. 260 EUR.
    (Au pairs aus den Überseeländern erhalten zur Deckung der hohen Reisekosten monatlich zusätzlich 25 EUR.)
    Eine von der Gastfamilie zu verantwortende geringere "Arbeitszeit" erlaubt keine Kürzung des Taschengeldes. Im Falle einer Krankheit erfolgt die Taschengeldfortzahlung bis zum Auslaufen des Vertrages, jedoch längstens 6 Wochen.
    Ein Au pair-Verhältnis ist grundsätzlich kein sozialversicherungspflichtiges Verhältnis.
  • die Übernahme der Fahrtkosten zum nächstgelegenen für die/den Au pair geeigneten Sprachkurs.
  • eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
  • die Möglichkeit zur Teilnahme an Sprachkursen, Exkursionen und zur Ausübung des Glaubens.
  • die Übernahme der Anmeldegebühren bei den Behörden (z.Z. zwischen 30 und 40 EUR) und ggf. der Kosten für die amtsärztliche Untersuchung
  • eineinhalb zusammenhängende freie Tage pro Woche, die mindestens einmal pro Monat auf ein Wochenende fallen, vier freie Abenden pro Woche.
  • 2 Tage Urlaub pro Anwesenheitsmonat bei Weiterzahlung des Taschengeldes(während des Urlaubs gelten Sonntage nicht als Urlaubstage).
  • die gesetzlichen Feiertage des Gastlandes sind grundsätzlich frei oder werden durch Freizeit ausgeglichen.
  • die Möglichkeit MultiKultur e.K. jederzeit telefonisch zu erreichen.
  • die Umgangssprache in der Familie ist Deutsch.

Die Übernahme der Kosten für die An- und Abreise sowie für den Sprachunterricht des Au pairs ist Ihnen freigestellt. Wir empfehlen Ihnen eine Kostenbeteiligung, z.B. an der Sprachschule in Höhe von 100 EUR pro Semester.

 

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