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Einreisebestimmungen - Au pair in Deutschland |
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Wir unterstützen dich bei allen Visumformalitäten (falls erforderlich).
- Wenn du aus einem EU-Land kommst, brauchst du lediglich einen gültigen
Personalausweis oder Reisepass, um nach Deutschland einreisen zu können.
- Wenn du aus einem der neuen EU-Ländern kommst, musst du zusätzlich
nach der Einreise eine Arbeitserlaubnis und eine Freizügigkeitsbescheinigung
beantragen.
- Kommst du aus einem der EFTA Länder brauchst du einen gültigen
Reisepass. Du kannst zwar ohne ein Visum nach Deutschland einreisen, aber
musst du sofort nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis und eine Arbeitserlaubnis
beantragen.
- Wenn du aus einem anderen Staat kommst, brauchst du ein Au pair -Visum
und einen gültigen Reisepass. Das Visum kannst du bei der deutschen
Botschaft in deinem Heimatland beantragen; Du benötigst dazu einen
Einladungsbrief, d. h. den Arbeitsvertrag mit deiner Gastfamilie. Die Wartezeit
auf das Visum kann bis zu drei Monate betragen, daher solltest du dich möglichst
früh bewerben.
Nachdem du das Visum beantragt hast, wird die deutsche Botschaft die Unterlagen
an das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln zuschicken. Das BVA sendet
dann die Unterlagen an die für deine Gastfamilie zuständige Ausländerbehörde.
Die Ausländerbehörde schreibt in den meisten Fällen die Gastfamilie
an und verlangt weitere Unterlagen. Gleichzeitig wird das Arbeitsamt angeschrieben.
Sobald alle Unterlagen vorliegen und das Arbeitsamt geantwortet hat, wird
die Ausländerbehörde über das BVA die Botschaft über
deren Entscheidung informieren.
Das Visum wird zuerst für drei Monate erteilt. Nach deiner
Einreise in Deutschland wir deine Gastfamilie mit dir zusammen die Aufenthaltserlaubnis
für ein Jahr beantragen.
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