|
Das Au Pair- Verhältnis ist kein Arbeitsverhältnis in herkömmlichem Sinne, sondern ein Verhältnis auf Gegenseitigkeit. Diese Besonderheit führt dazu, dass die Au Pairs nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Â
Die einzelnen Au Pair Bestimmung in Deutschland sind von der Bundesagentur für Arbeit geregelt. Diese wurden maßgeblich vom Europäischen Abkommen über die Au Pair Beschäftigung geprägt.
Voraussetzungen Gastfamilie
- Als Gastfamilie gelten verheiratete oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Paare sowie Alleinerziehende, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.
- Die Au Pair Aufnahme kann nur in Familien erfolgen, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird und ein Erwachsener die deutsche Staatsangehörigkeit, bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR Landes oder der Schweiz hat.
- Die Gastfamilie darf nicht mit dem Au Pair verwandt sein.
- Die Gastfamilie integriert das Au Pair in die Familie.
Voraussetzungen Au Pair
- Die Altersgrenze bei Au Pairs beträgt 25 Jahre. Bei Beginn der Beschäftigung müssen die Au Pairs mind. 18 Jahre alt sein. (Ausnahme EU-/EWR Länder- 17 Jahre).
- Die Au Pairs müssen über Grundkenntnisse der Deutschen Sprache verfügen. Es wird mind. das Level A1 verlangt.
- Das Au Pair integriert sich in die Familie.
Umfang der Mithilfe eines Au Pairs Das Au Pair hilft der Gastfamilie bei der Kinderbetreuung und bei leichten Hausarbeiten. Die Mithilfe beträgt 30 Std./Woche, einschließlich Babysitting.
Dauer des Au Pair Aufenthaltes Die Dauer des Au Pair Verhätlnisses beträgt mind. sechs Monate und max. ein Jahr. Eine erneute Zulassung als Au Pair ist nicht mehr möglich. Dies gilt nicht für Au Pairs aus den alten EU Ländern.
Unterkunft Die Gastfamilien stellen dem Au Pair ein eigenes, beheizbares, möbliertes und verschließbares Zimmer (von. mind. 8qm) im Haus, bzw. in der Wohung der Gastfamilie. Das Au Pair hat die Möglichkeit der Mitbenutzung von sanitären Einrichtungen der Gastfamilie.
Taschengeld Für die Mithilfe bekommen die Au Pairs ein Taschengeld in Höhe von 260,00 Euro/Monat. Es empfiehlt sich, dem Au Pair ein eigenes Bankkonto zu errichten. Eine von der Gastfamilie zu verantwortende geringere "Arbeitszeit" erlaubt keine Kürzung des Taschengeldes. Im Falle einer Krankheit erfolgt die Taschengeldfortzahlung bis zum Auslaufen des Vertrages, jedoch längstens 6 Wochen.
Urlaub/Freizeit Dem Au Pair stehen im Jahr 4 Wochen bezahlten Urlaub zu, bei kürzeren Aufenthalten: 2 Tage/Monat. Sonntage gelten nicht als Urlaubstage. Pro Woche erhält das Au Pair 1,5 zusammenhängende freie Tage, die mind. einmal im Monat auf ein Wochenende fallen. Die gesetzlichen Feiertage hat das Au Pair grundsätzlich frei, bzw. werden mit Freizeit ausgeglichen.
Sprachkurs Das Au Pair hat das Recht einen Sprachkurs zu besuchen. Die Gastfamilie räumt dem Au Pair die nötige Freizeit ein. Die Kosten für den Sprachkurs trägt das Au Pair. Es wird jedoch empfohlen, dass sich die Gastfamilien in Höhe von 100-200 Euro/ 6 Monate an den Kosten beteiligen. Die Fahrkosten zur nächstgelegenen geeigneten Sprachschule übernimmt die Gastfamilie. Darüberhinaus fördert die Gastfamilie die Teilnahme des Au Pairs an kulturellen Veranstaltungen.
Versicherungen Die Gastfamilie trägt die Kosten für eine Kranken-, Unfall- und Haftlichtversicherung des Au Pairs, einschließlich Schwangerschaft und Geburt. Sollte in Deutschland eine amtsärztliche Untersuchung nötig sein, trägt die Gastfamilie die entstandenen Kosten.
|