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8. Wird das Kindergeld während meines Aufenthaltes weiter gezahlt? |
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Die Voraussetzung für die Weiterzahlung des Kindergeldes ist der Besuch eines Sprachkurses von 10 Stunden/ Woche. In Europa und den USA ist dies üblich, in Australien und Neuseeland wird seltener ein Sprachkurs besucht. Eine Bescheinigung für die Familienkasse über deinen Aupair Aufenthalt erhältst du von uns nach erfolgreicher Platzierung. Mit dieser Bescheinigung kannst du die Weiterzahlung des Kindergeldes beantragen. In vielen Fällen fragen die Ämter noch nach einem Schreiben der Sprachschule. Darum müsstest du dich dann vor Ort kümmern. Nähere Informationen zum Kindergeld erhältst du nach deiner Platzierung im Rahmen des schriftlichen Infopaketes.
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