Au Pair
11. Bewerber mit welcher Staatsangehörigkeit werden vermittelt? |
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Für eine Vermittlung innerhalb Europas ist die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes Voraussetzung. Eine Aufenthaltsgenehmigung ist nicht ausreichend. Für eine Vermittlung in die USA können sich nach Rücksprache auch BewerberInnen anderer Nationalitäten bewerben. Am Au Pair-Programm Australien und Neuseeland können auch Bewerber anderer Staatsangehörigkeiten teilnehmen, wenn zwischen ihrem Heimatland und Australien ein Abkommen über Working Holiday Visa besteht. |









