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Visum / Arbeitserlaubnis in Schweden |
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EU-Bürger benötigen lediglich einen
Personalausweis bzw. einen Reisepass für die Einreise nach Schweden. Die Papiere müssen drei Monate länger gültig sein als der Aufenthalt dauert. Falls die Arbeitsaufenthalt die Länge von drei Monaten übersteigt, muss man eine Aufenthaltserlaubnis bei den lokalen Behörden beantragen. Dies erledigt in der
Regel die Gastfamilie. Es können folgende Unterlagen notwendig sein:
• Personalausweis bzw. Reisepass, ärztliches Attest
• eine Kopie des letzten Schul- oder Ausbildungszeugnisses
• eine Bescheinigung der Familie, dass sie dich als Au pair aufnehmen
• eine Bescheinigung über die Anmeldung an einer Sprachschule
• Paßfotos und eine internationale Geburtsurkunde
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