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Visum / Arbeitserlaubnis in Schottland |
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EU-Bürger benötigen lediglich einen
Personalausweis bzw. einen Reisepass für die Einreise nach Großbritannien.
Die Papiere müssen drei Monate länger gültig sein als der Aufenthalt
dauert. Falls die Arbeitsaufenthalt die Länge von drei Monaten übersteigt,
muss man eine Aufenthaltserlaubnis (residence permit) bei den lokalen Behörden
(Aliens Immigration Office oder Home Office) beantragen. Dies erledigt in der
Regel die Gastfamilie. Es können folgende Unterlagen notwendig sein:
• Personalausweis bzw. Reisepass, ärztliches Attest
• eine Kopie des letzten Schul- oder Ausbildungszeugnisses
• eine Bescheinigung der Familie, dass sie dich als Au pair aufgenommen haben
• eine Bescheinigung über die Anmeldung an einer Sprachschule
• Paßfotos
• eine internationale Geburtsurkunde
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