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Visum / Arbeitserlaubnis in Italien |
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EU-Bürger benötigen lediglich einen Personalausweis bzw. einen Reisepaß für die Einreise nach Italien. Die Papiere müssen
drei Monate länger gültig sein als der Aufenthalt dauert. Bei Au pair -Aufenthalten von über 3 Monaten ist eine Aufenthaltsgenehmigung erforderlich (Carta di Soggiorno). Die Anmeldung muss dann innerhalb von drei Tagen nach Ankunft in Italien bei der Polizeibehörde (Questura centrale) erfolgen. In der Regel übernehmen die Gastfamilien alle erforderlichen Formalitäten.
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