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Visum / Arbeitserlaubnis in Irland |
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EU-Bürger benötigen lediglich einen
Personalausweis oder einen Reisepass für die Einreise. Die Papiere müssen drei Monate länger gültig sein als der Aufenthalt
dauert. Falls der Au pair -Aufenthalt die Länge von drei Monaten übersteigt,
muss man eine Aufenthaltserlaubnis (residence permit) bei den lokalen Behörden
beantragen. Dies erledigt in der
Regel die Gastfamilie. Es können folgende Unterlagen notwendig sein:
• Personalausweis bzw. Reisepass, ärztliches Attest
• eine Kopie des letzten Schul- oder Ausbildungszeugnisses
• eine Bescheinigung der Familie, dass sie dich als Au pair aufgenommen haben
• eine Bescheinigung über die Anmeldung an einer Sprachenschule
• Passfotos
• eine internationale Geburtsurkunde
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