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Visum / Arbeitserlaubnis in Frankreich |
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EU-Bürger benötigen lediglich ihren Personalausweis oder Reisepass. Die Papiere müssen drei Monate länger gültig
sein, als der Aufenthalt voraussichtlich dauert. Wenn der vorgesehene Au pair -Aufenthalt die Dauer von drei Monaten übersteigt, ist eine Aufenthaltserlaubnis notwendig.
Darum kümmert sich in der Regel die Gastfamilie. Da das Verfahren in den einzelnen französischen Départements unterschiedlich abläuft, solltest du dich vor der Abreise bei deiner Gastfamilie erkundigen, welche Unterlagen gebraucht werden und welche Schritte zum Erlangen der Aufenthaltsgenehmigung notwendig sind. Du könntest folgende Unterlagen benötigen:
• Personalausweis bzw. Reisepaß, ärztliches Attest
• eine Kopie des letzten Schul- oder Ausbildungszeugnisses
• eine Bescheinigung der Familie, dass sie dich als Au pair aufgenommen hat
• eine Bescheinigung über die Anmeldung an einer Sprachschule
• Passfotos
• eine internationale Geburtsurkunde
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