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Visum/Arbeitserlaubnis – Au Pair in Dänemark |
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EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Dänemark einen gültigen Reisepass oder Personalausweis. Dänemark hat das sog. "European Agreement on au-pair placement" des Europarats unterzeichnet. Aupairs wird daher eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung auf der Grundlage des „Rechts auf freie Arbeitsplatzwahl“ gemäß den EU-Richtlinien erteilt.
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